Unternehmen

 

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens so­wie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zu­sammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.


Optimale Rechtsform
 

Die erste Frage ist die nach  der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu   berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des   Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von be­son­derer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.



Firma
 

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die "Firma" ist der Na­me, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des  Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich  unterscheidet. Der Firmenname kann auch  ein unterscheidungskräftiger Phantasiename, der nicht dem   Unternehmensgegenstand entnommen ist sein (z.B. "Paradiso GmbH" für   Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des  Unternehmens aus einem entsprechenden Zu­satz erkennen lassen.


Eintragungen im Handelsregister
 

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame   Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Han­delsregister   eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die  Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister  bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der  Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Der  Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung  zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem  Registergericht. Die Notarkosten für die Anmeldung halten sich dabei in bescheidenen Grenzen.


Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen
 

In einem  sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie  die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und  Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer  häufiger. Typische Bei­spiele für solche Veränderungen eines  eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die  Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

In der  Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb  der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.



Unternehmensnachfolge
 

Wird  die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht  rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es  auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner  Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für  Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst  noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb  einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer  testamentarischen Anordnung das En­de eines jungen und aufstrebenden  Unternehmens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon abgeraten  werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem  eigenhändigen Te­stament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist  insbesondere eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen  Regelungen not­wendig. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen  testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine we­sent­liche Aufgabe des Notars.